Version of 01.12.2023

VORWORT

Mit diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen („ANB“) sollen die Bedingungen festgelegt werden, zu denen die Firma Lengow SAS mit Sitz an der Anschrift Rue René Viviani 6, 44200 Nantes, Frankreich, in ihrem eigenen Namen und im Namen der nachstehend genannten, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN (nachfolgend gemeinsam als „LENGOW“ bezeichnet) sich verpflichtet, dem Kunden („KUNDE“) die LENGOW-LÖSUNG wie unten definiert und die damit verbundenen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, sowie die Bedingungen, einschließlich finanzieller Art, zu denen der KUNDE auf diese zugreifen und sie nutzen kann.

Um die LENGOW-LÖSUNG nutzen zu können, muss der KUNDE die ANB akzeptieren, die integraler Bestandteil des zwischen ihm und LENGOW abgeschlossenen Vertrags sind. Diese Annahme erfolgt durch Unterzeichnung der besonderen Nutzungsbedingungen für die LENGOW-LÖSUNG. Falls der KUNDE eine Laufzeit der ANB aushandeln möchte, erfolgt diese Verhandlung durch die Aufnahme abweichender Bedingungen in den VERTRAG. Seine fortlaufende Nutzung durch den KUNDEN gilt als stillschweigende Annahme der ANB.

ARTIKEL I. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Im Zusammenhang mit den vorliegenden ANB haben die folgenden Begriffe und Bezeichnungen die Bedeutung, die ihnen durch die nachstehend aufgeführten Definitionen verliehen wird:

KUNDE: Der Werbetreibende oder Händler (oder der in seinem Namen handelnde Anbieter), der zum Zweck der Vermarktung und/oder Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen einen elektronischen Kommunikationsdienst herausgibt und die LENGOW-LÖSUNG im Rahmen seiner Beziehungen zu KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN nutzt.

APP: In der LENGOW-LÖSUNG verfügbare Drittanbieteranwendung(en).

LENGOW-KONTO: Bezeichnet die Verwaltungsoberfläche, die dem KUNDEN von LENGOW zur Verfügung gestellt wird und auf die der KUNDE über einen Benutzernamen und ein Passwort zugreift, um die LENGOW-LÖSUNG für seinen eigenen Bedarf zu verwalten und seine Kommunikation mit den LENGOW-Teams zu erleichtern. 

MARKETINGKAMPAGNEN: Einmalige oder dauerhafte Kooperation(en), die vom KUNDEN mit von ihm ausgewählten KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN organisiert wird (werden), um die Verbreitung und/oder Bewerbung der PRODUKTE des KUNDEN in den Online-Diensten der KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN zu gewährleisten. 

KUNDENAKQUISE-KANAL: Online-Service, der es den KUNDEN ermöglicht, ihre PRODUKTE bekannt zu machen und/oder zu bewerben. Ein KUNDENAKQUISE-KANAL kann insbesondere, ohne dass diese Liste erschöpfend ist, eine Plattform für den Preisvergleich, eine Partnerplattform, eine Online-Suchmaschine, ein soziales Netzwerk usw. sein, nicht aber ein VIRTUELLER MARKTPLATZ. 

PRODUKTKATALOG: Alle PRODUKTDATEN (z. B. Produktcode, Text, Beschreibung, Bilder, Darstellungen der PRODUKTE, usw.), die der Kunde in jeglichem digitalen Format, das mit der LENGOW-LÖSUNG kompatibel ist (siehe unter https://help.lengow.com/hc/fr), LENGOW zur Verfügung stellt. Dieser KATALOG enthält alle oder einen Teil der PRODUKTE, die das Angebot des Kunden umfasst.

LÖSUNGSVERTRAG: Bezieht sich auf alle Vertragsdokumente, die zwischen dem KUNDEN und LENGOW von Hand oder im Rahmen eines Online-Prozesses unterzeichnet wurden, um der Nutzung der LENGOW-LÖSUNG durch den KUNDEN einen rechtlichen Rahmen zu geben. Sie umfassen die ANB, BNB, den PROJEKTPLAN, das PSA und deren Anhänge und Ergänzungen.

BNB (oder besondere Nutzungsbedingungen): Bezeichnet das von Hand oder elektronisch zwischen dem KUNDEN und LENGOW unterzeichnete Vertragsdokument, das die spezifischen Bedingungen und Modalitäten für das vom KUNDEN abonnierte ANGEBOT enthält und diese ANB präzisiert und/oder ergänzt. 

KOMMUNIKATIONSPLATTFORM: EIN VIRTUELLER MARKTPLATZ ODER EIN KUNDENAKQUISE-KANAL, zu dem LENGOW eine Partnerschaft unterhält. 

DOKUMENTATION: Bezeichnet alle von LENGOW bereitgestellten Informationsdokumente in Papierform oder elektronischer Form, die sich auf die technische Integration, Konfiguration und Nutzung der LÖSUNG beziehen. 

GMV (Gross Merchandise Value / Bruttowarenwert): Bruttowert der PRODUKTE, die der KUNDE auf allen vom KUNDEN mit der LENGOW-LÖSUNG ausgewählten VIRTUELLEN MARKTPLÄTZEN während des zwischen den PARTEIEN in den BNB vereinbarten Zeitraums verkauft. Der GMV wird berechnet aus dem Verkaufspreis ohne Steuern der Bestellungen des KUNDEN mit dem Status „akzeptiert“ zum Zeitpunkt des Abgleichs des genannten GMV, unter Abzug der tatsächlich im KATALOG vorgesehenen Preisnachlässe und Rabatte, die vom KUNDEN festgelegt wurden, und ohne Berücksichtigung der Transport- und Kommissionskosten sowie der Bearbeitungsgebühren der VIRTUELLEN MARKTPLÄTZE. Diese Abzüge und Ausschlüsse dürfen von LENGOW jedoch nur vorgenommen werden, wenn diese Beträge vom VIRTUELLEN MARKTPLATZ bereitgestellt werden, was der KUNDE ausdrücklich anerkennt und akzeptiert. Die Umrechnung der Währung der Aufträge erfolgt gemäß der API https://exchangeratesapi.io/

AUSGEHENDER KATALOG: Alle Daten, die nach dem von LENGOW durchgeführten OPTIMIERUNGSVERFAHREN angereichert und erstellt wurden und die dem KUNDEN über die LENGOW-LÖSUNG zur Verbreitung des PRODUKTKATALOGS auf einer KOMMUNIKATIONSPLATTFORM zur Verfügung gestellt werden. Dieses Paket enthält alle oder einen Teil der PRODUKTE im PRODUKTKATALOG des KUNDEN entsprechend der vom KUNDEN angegebenen Auswahl.

EINDEUTIGE ID: Eindeutige und unantastbare Referenz eines PRODUKTS im PRODUKTKATALOG des KUNDEN. Diese Angabe muss dauerhaft für ein einziges und immer für dasselbe PRODUKT gelten.

VERTRAULICHE INFORMATIONEN: Bezeichnet alle Informationen geschäftlicher, gewerblicher, technischer, finanzieller oder personenbezogener Art, die von einer der Parteien an die andere übermittelt werden oder von denen eine der Parteien während der Vertragserfüllung Kenntnis erlangen sollte. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere die Existenz und den Inhalt des Vertrags, die Zugangscodes und Passwörter sowie alle sonstigen Daten, die eine Vertragspartei, ihre Vertreter oder ihre Tätigkeiten betreffen.

INTERNETNUTZER: Natürliche oder juristische Person, die keine vertragliche Beziehung zu LENGOW pflegt und die über ein festes oder mobiles Endgerät mit dem Internet verbunden ist, um interaktive oder nicht interaktive Vorgänge durchzuführen, wie den Besuch von Websites oder mobilen Anwendungen, den Austausch von Informationen oder die Tätigung von Rechtsgeschäften, wie z. B. den Kauf der vom KUNDEN verkauften oder gelieferten PRODUKTE.

VIRTUELLER MARKTPLATZ: Online-Dienst, der von Dritten betrieben wird und über den der KUNDE seine Produkte und/oder Dienstleistungen direkt an INTERNETNUTZER vertreibt.

ANGEBOT: Preisvereinbarung zwischen den PARTEIEN auf der Grundlage quantitativer Elemente (Anzahl der PRODUKTKATALOGE, GMV usw.), die vom KUNDEN für die Verwendung der LENGOW-LÖSUNG ausgewählt wurde. Das vom KUNDEN gewählte ANGEBOT, das in den BNB angegeben ist, kann ein MARKTPLATZANGEBOT, ein MARKETINGANGEBOT oder eine Kombination aus beiden ANGEBOTEN sein, einschließlich einer Reihe erweiterter Funktionen und Dienste auf Wunsch des Kunden. 

MARKETINGANGEBOT: In den BNB angegebene Preisvereinbarung zwischen den PARTEIEN, die der Verwendung der LENGOW-LÖSUNG für die Verbreitung der PRODUKTE des KUNDEN auf einem oder mehreren Akquise-Kanälen entspricht.

MARKTPLATZANGEBOT: In den BNB angegebene Preisvereinbarung zwischen den PARTEIEN, die der Verwendung der LENGOW-LÖSUNG für die Verbreitung der PRODUKTE des KUNDEN sowie für die Verwaltung der Produktbestellungen an den Kunden auf einem oder mehreren virtuellen Marktplätzen entspricht.

OPTIMIERUNG: Alle von der LENGOW-LÖSUNG an den PRODUKTKATALOGEN des KUNDEN durchgeführten Umwandlungs- und Anpassungsleistungen entsprechend den Einstellungen der KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN zum Zweck ihrer Verbreitung auf den Letztgenannten.

PARTEI(EN): Bezeichnet einzeln oder gemeinsam den KUNDEN und/oder LENGOW

PRODUKT(E): Bezeichnet jeden Artikel oder jede Dienstleistung, der oder die vom KUNDEN vermarktet wird und im Allgemeinen einer Zeile im PRODUKTKATALOG entspricht. Jede Variante desselben Artikels (z. B. Farbe, Konfektionsgröße, Schuhgröße usw.) oder derselben Dienstleistung ist ein eigenständiges PRODUKT im Sinne dieses VERTRAGS. 

PSA-BEDINGUNGEN: Bezeichnet die Vereinbarung über ergänzende Fachdienstleistungen, die LENGOW auf Wunsch des KUNDEN erbringt, auf der Grundlage des Abonnements eines oder mehrerer zusätzlicher ANGEBOTE, die über die LÖSUNG hinausgehen.

PROJEKT: Bezeichnet das Vorhaben, das der KUNDE über die LENGOW-LÖSUNG umsetzen möchte. Ein PROJEKT kann entweder ein Land, eine Marke, einen PRODUKTKATALOG, ein Geschäft oder Sonstiges umfassen. Die genaue Definition des (der) im VERTRAG enthaltenen PROJEKTS (PROJEKTE) wird in den BNB erläutert.

PROJEKTPLAN: Bezeichnet die Art und Weise, in der LENGOW und der KUNDE den PRODUKTKATALOG in die LÖSUNG integrieren, sowie die für die Umsetzung der LÖSUNG vorgesehenen Ergebnisse, PROJEKTPHASEN, voraussichtlichen Zeitpläne, Preise, Methoden und/oder Zahlungstermine.

VERBUNDENE(S) UNTERNEHMEN: Bezeichnet jede juristische Person, die direkt oder indirekt durch LENGOW kontrolliert wird oder unter der Aufsicht von LENGOW steht.

LENGOW-PLATTFORM/-LÖSUNG: Bezeichnet alle Dienste, die über die von LENGOW herausgegebene, online verfügbare IT-Lösung bereitgestellt werden. Diese IT-Lösung, deren Nutzungsrecht dem KUNDEN gemäß den ANB gewährt wird, bietet dem KUNDEN ein unabhängiges Managementinstrument zu folgenden Zwecken: i) Anpassung des (der) PRODUKTKATALOGS /PRODUKTKATALOGE des KUNDEN durch die Funktion OPTIMIERUNG zur Gewährleistung ihrer technischen Verknüpfung mit den KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN durch Übertragung des Angebots des KUNDEN in den Online-Dienst der genannten KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN und (ii) Bereitstellung verschiedener Instrumente zur Überwachung und Steuerung der MARKETINGKAMPAGNEN für den KUNDEN. 

STATISTIK: Alle durch LENGOW aggregierten, anonymen Informationen und Daten (Verkäufe, Preise, Produkte usw.), die sich einerseits aus den MARKETINGKAMPAGNEN des KUNDEN auf den einzelnen KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN ergeben und andererseits aus seinem PRODUKTKATALOG über die LENGOW-LÖSUNG.

KUNDENSUPPORT: Service, der dem KUNDEN während der Implementierungsphase der LENGOW-LÖSUNG gemäß PROJEKTPLAN und im Rahmen der Nutzung der LENGOW-LÖSUNG zur Verfügung steht. Dieser Service ist während der Arbeitszeiten und Arbeitstage von LENGOW verfügbar, je nach gewähltem ANGEBOT über das Ticketsystem oder telefonisch. DER KUNDENSUPPORT unterscheidet sich vom technischen Support, der im Falle einer technischen Störung mit der LÖSUNG bereitgestellt wird, wie im Anhang „Servicelevels der LENGOW-Lösung“ erwähnt. 

TRACKING: Alle auf Wunsch des KUNDEN über die LENGOW-LÖSUNG erbrachten Dienste, welche die Messung des Datenverkehrs und die Mitverfolgung der Vorgänge im Zusammenhang mit PRODUKTEN auf den Websites der KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN ermöglichen, z. B. um die Anzahl der Aufrufe und/oder Klicks der INTERNETNUTZER zu ermitteln.

ANWENDER: Natürliche Person (Belegschaftsmitglied des KUNDEN oder durch den KUNDEN berechtigte Person), die den KUNDEN bei der Nutzung der LENGOW-LÖSUNG vertritt, in seinem Namen Verpflichtungen eingeht, unter der alleinigen Verantwortung des KUNDEN handelt (z. B. Beschäftigter, Mitarbeiter, Vertreter usw.) und aufgrund der im Rahmen dieses Vertrags durch den Kunden vereinbarten Nutzungslizenz von ihrem Endgerät aus mithilfe eines persönlichen Passworts über das LENGOW-KONTO Zugriff auf die LENGOW-LÖSUNG hat.

ARTIKEL II. ZWECK DER ANB

Diese Geschäftsbedingungen bestimmen die Bedingungen, zu denen der KUNDE die LENGOW-LÖSUNG völlig eigenständig zur OPTIMIERUNG seiner PRODUKTKATALOGE und zu deren Verbreitung in den Online-Diensten der KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN sowie zur Inanspruchnahme des KUNDENSUPPORTS nutzt.

ARTIKEL III. ERKLÄRUNGEN

Der KUNDE erklärt, bei der Ausübung seiner Tätigkeit alle auf ihn anwendbaren Vorschriften einzuhalten, insbesondere das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, die Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum, die Regeln über die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie allgemein alle geltenden Rechtsnormen.

Der KUNDE entlastet LENGOW von den schädigenden Folgen, die sich aus der Unrichtigkeit der obigen Aussagen ergeben können, sowie von jeglichen Regressansprüchen, die Dritte während oder anlässlich des Abschlusses oder der Ausführung des VERTRAGES erheben könnten.

Der KUNDE erklärt, dass er von LENGOW alle erforderlichen Informationen über die Funktionen der LENGOW-LÖSUNG erhalten hat, einschließlich der verschiedenen Optionen, die in der LENGOW-LÖSUNG vom Kunden nach freiem Ermessen aktiviert werden können.

Die PARTEIEN erklären, miteinander eine loyale und redliche Partnerschaft zu pflegen, einander insbesondere alle für die Nutzung der LENGOW-LÖSUNG erforderlichen und nützlichen Informationen zu übermitteln und sich gegenseitig über etwaige Schwierigkeiten bei der VERTRAGSAUSFÜHRUNG zu informieren.

ARTIKEL IV. VERPFLICHTUNGEN VON LENGOW

IV.1 LENGOW verpflichtet sich, die Funktionsfähigkeit der LÖSUNG zu gewährleisten, damit der KUNDE sie gemäß den Bedingungen und Modalitäten des Vertrags nutzen kann.

In diesem Zusammenhang verpflichtet sich LENGOW, dem KUNDEN und seinen benannten ANWENDERN einen eigenen Zugang freizuschalten, auf den der KUNDE mittels eines von ihm allein verwendeten Benutzernamens und Passworts zugreifen kann. Der KUNDE hat jederzeit Zugriff auf die LENGOW-LÖSUNG (abgesehen von Phasen der Wartung und Verbindungsunterbrechung), d. h. täglich rund um die Uhr, einschließlich an Sonn- und Feiertagen.

Bei einem Ausfall, der den Betrieb der LENGOW-LÖSUNG beeinträchtigt, wie z. B. die Unterbrechung der Telekommunikationssysteme oder der Dienste seiner IT-Anbieter, verpflichtet sich LENGOW, den KUNDEN gemäß Artikel 12.3 dieses Dokument unverzüglich über dieses Ereignis zu benachrichtigen. 

Sofern kein schwerwiegender Fehler von LENGOW vorliegt, hat das Auftreten der im vorhergehenden Absatz genannten Ereignisse keine Folgen für die Fortsetzung des VERTRAGS und berechtigt den KUNDEN nicht zur Erhebung finanzieller Forderungen

IV.2 Wenn die TRACKING-Option vom KUNDEN aktiviert wurde, verpflichtet sich LENGOW zur Speicherung und Aufbewahrung der elektronischen Daten zur Rückverfolgung der Herkunft und Anzahl der Vorgänge, die von den INTERNETNUTZERN ausgehend von den Seiten der KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN auf der Website des KUNDEN durchgeführt werden (Besuche, Käufe), gemäß den von ihm gewählten Modalitäten und während der für die VERTRAGSAUSFÜHRUNG erforderlichen Dauer.

Unter derselben Voraussetzung gewährleistet LENGOW die permanente Online-Bereitstellung von STATISTIKEN über die MARKETINGKAMPAGNE(N) des KUNDEN, d. h. über die Anzahl der erhaltenen Besuche ausgehend von jeder einzelnen KOMMUNIKATIONSPLATTFORM des KUNDEN.

IV.3 Die Verpflichtung von LENGOW im Rahmen der vorliegenden Bedingungen stellt lediglich eine Sorgfaltspflicht, nicht aber eine Erfolgspflicht dar.

ARTIKEL V. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

V.1 Um die Erbringung der Dienstleistungen, die Gegenstand des VERTRAGS sind, zu ermöglichen, verpflichtet sich der KUNDE zur Bereitstellung der entsprechenden Informationen und Elemente (elektronische Dateien mit Hyperlinks, Daten und Grafiken der PRODUKTKATALOGE usw.), sowie aller Elemente und Informationen, die in den BNB und/oder im PROJEKTPLAN erwähnt werden, in zutreffender, eindeutiger, aktueller und vollständiger Weise, sodass LENGOW seine OPTIMIERUNGS- und TRACKINGDIENSTE durchführen kann. Der KUNDE verpflichtet sich in diesem Rahmen zu einer redlichen Zusammenarbeit mit LENGOW während der gesamten VERTRAGSLAUFZEIT und insbesondere während der Ausführungsphase des PROJEKTPLANS unmittelbar nach VERTRAGSUNTERZEICHNUNG, während derer der KUNDE mit besonderer Sorgfalt alle Fragen der LENGOW-Dienste beantworten muss. Der KUNDE muss die Lösung in Übereinstimmung mit der DOKUMENTATION, mit der von LENGOW herausgegebenen Gebrauchsanweisung, mit den VERTRAGSBEDINGUNGEN und mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften nutzen.

V.2 Der KUNDE gewährleistet die Integrität der Dateien und sonstigen Elemente, die er LENGOW zur Verfügung stellt (insbesondere PRODUKTKATALOGE) und garantiert, dass diese Elemente und ganz allgemein alle Daten (Text, Bild, Link, usw.), die der KUNDE im Rahmen seiner Nutzung der LENGOW-LÖSUNG einspeist, in keinem Fall Folgendes darstellen: (i) Eine Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum Dritter (insbesondere Inhaber von Marken, Patenten oder eingetragenen Designs, Autoren, Designer, Fotografen usw.), ii) eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten (insbesondere Verleumdung, Beleidigung, Kränkung usw.) oder eine Verletzung der Privatsphäre, (iii) eine Verletzung der öffentlichen Ordnung oder der guten Sitten (insbesondere Verherrlichung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Aufstachelung zu Rassenhass, Pornographie usw.).

V.3 Die Gestaltung der MARKETINGKAMPAGNEN des KUNDEN, insbesondere die Auswahl der PRODUKTE aus seinem Katalog, die er in seine PRODUKTKATALOGE aufnimmt, sowie die Bestimmung der Anzahl und Identität der KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN, für die er die Erstellung AUSGEHENDER KATALOGE beantragt, übernimmt der KUNDE allein oder gemeinsam mit jeglichen Dritten, deren Unterstützung er in Anspruch nehmen möchte.

V.4 Der KUNDE verpflichtet sich, die LENGOW zustehenden Beträge zu den in Artikel 6 unten genannten Bedingungen zu bezahlen.

V.5 Der KUNDE verpflichtet sich zur Information von LENGOW über jede Änderung seiner Website und/oder des PRODUKTKATALOGS, die zu einer Funktionsstörung der LÖSUNG führen kann, insbesondere bei der OPTIMIERUNG dieser PRODUKTKATALOGE oder bei den TRACKING-VORGÄNGEN. Insbesondere wird der KUNDE darauf aufmerksam gemacht, dass eine Änderung der EINDEUTIGEN ID seiner PRODUKTE zum Verlust aller OPTIMIERUNGEN seiner PRODUKTE führt.

Im Falle der Löschung eines KATALOGS oder eines Teils eines KATALOGS oder mehrerer KATALOGE durch den KUNDEN während der Vertragslaufzeit behält sich LENGOW das Recht vor, alle entsprechenden Daten des KATALOGS / der KATALOGE ab dem 30. (dreißigsten) Tag nach der Löschung endgültig zu vernichten.

V.6 Sollte der Kunde es versäumen, alle im VERTRAG verlangten Elemente und Informationen mitzuteilen oder Rechnungen zu bezahlen, behält sich LENGOW das Recht vor, unbeschadet der Anwendung von Artikel 11.2 nach einer schriftlichen Mahnung zur Erfüllung seiner Verpflichtungen innerhalb von 8 Tagen über jeglichen Kommunikationskanal (eine Mitteilung per E-Mail gilt als ausreichend) das Konto des KUNDEN bis zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zu sperren. Wenn der KUNDE seinen Verpflichtungen innerhalb dieses Zeitraums nicht nachkommt, kann LENGOW den Zugriff des KUNDEN auf die LENGOW-LÖSUNG aussetzen, ohne dass dies einen Schadensersatzanspruch des Kunden oder jeglicher Dritter begründet.

ARTIKEL VI. FINANZIELLE BEDINGUNGEN

VI.1 Betrag

Der Betrag der von LENGOW für die Nutzung der LENGOW-LÖSUNG in Rechnung gestellten Leistungen wird auf der Grundlage des vom KUNDEN abonnierten ANGEBOTS in den BNB festgelegt.

LENGOW sendet dem KUNDEN eine Rechnung, die der jährlichen Nutzung der LENGOW-LÖSUNG zu den Bedingungen des abonnierten ANGEBOTS entspricht.

Die ANGEBOTSPREISE werden am Datum der VERTRAGSUNTERZEICHNUNG durch den KUNDEN festgelegt. Bei Verlängerung des VERTRAGS erhöhen sich die ANGEBOTSPREISE zum Fälligkeitstermin pauschal um 5 % (fünf Prozent).

Die im PROJEKTPLAN erläuterten Implementierungskosten werden in den BNB festgelegt und am Tag der VERTRAGSUNTERZEICHNUNG vollständig in Rechnung gestellt.

Wird während des Vertragsjahres ein zusätzliches ANGEBOT abonniert, werden die Preise anteilig berechnet.

Die Abrechnung erfolgt bei Unterzeichnung des VERTRAGS auf der Grundlage des ANGEBOTS / der ANGEBOTE, die vom KUNDEN abonniert und von den PARTEIEN vereinbart wurden.

VI.2 Bezahlung

Rechnungen, die von LENGOW vorgelegt werden, sind je nach Wahl des KUNDEN bei der Konfiguration seines LENGOW-KONTOS bei Eingang per Banküberweisung, Online-Zahlung oder Lastschriftverfahren zahlbar.

Die nicht termingerechte Zahlung von Rechnungen, die während der VERTRAGSLAUFZEIT ausgestellt wurden, kann zur Aussetzung des Zugangs zur LÖSUNG gemäß den Bedingungen in Artikel 5.6 dieser Bedingungen führen, ohne dass deren Fälligkeit in Frage gestellt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass der in Rechnung gestellte und vom KUNDEN bezahlte Betrag nicht zurückerstattet werden kann. 

In jedem Fall werden ab dem 15. (fünfzehnten) Tag nach Rechnungsdatum eine Pauschalentschädigung für Inkassogebühren in Höhe von vierzig (40) Euro sowie Säumniszuschläge auf der Grundlage des 3-fachen (dreifachen) gesetzlichen Zinssatzes fällig. 

Diese Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Vertragsdokumente, über die der KUNDE verschiedene LENGOW-Dienste abonniert, und haben Vorrang vor allen in anderen Vertragsdokumenten vereinbarten Zahlungsbedingungen.

In allen Fällen werden die Inkassokosten dem KUNDEN vollständig in Rechnung gestellt.

Alle Gebühren, die eventuell von der Bank des KUNDEN im Zusammenhang mit der Zahlung der Rechnungen von LENGOW erhoben werden (internationale Überweisungsgebühren, Gebühren für die Kartenzahlung usw.), sind vom KUNDEN zu übernehmen.

ARTIKEL VII. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

VII.1 Für den KUNDEN

Der KUNDE übernimmt allein die Verantwortung für alle seine Beziehungen zu INTERNETNUTZERN, KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN und ganz allgemein allen an seinen MARKETINGKAMPAGNEN beteiligten Personen, während die Rolle von LENGOW auf die Bereitstellung des AUSGEHENDEN KATALOGS beschränkt ist. Insbesondere handelt der KUNDE bei der Nutzung der LENGOW-LÖSUNG unabhängig und eigenständig. Der KUNDE ist allein verantwortlich für die Bearbeitung aller auf den VIRTUELLEN MARKTPLÄTZEN getätigten Bestellungen der INTERNETNUTZER sowie für deren Versand, das Verlustrisiko, die Aufrechterhaltung des Lagerbestands seiner PRODUKTE, die Identifizierung seiner PRODUKTE auf den VIRTUELLEN MARKTPLÄTZEN und die Entrichtung der für sie geltenden Steuern an LENGOW (Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern). 

Der KUNDE verpflichtet sich jedoch, dafür zu sorgen, dass der Inhalt seiner Website und die Eigenschaften seiner Produkte, Dienstleistungen, Verkaufsbedingungen usw. allen für ihn geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, insbesondere den Rechtsvorschriften in Bezug auf Werbung und Verkaufsförderung, Fernabsatz, literarisches und künstlerisches Eigentum, das Recht von Einzelpersonen auf Kontrolle der Offenlegung ihres Namens und ihres Bildes, sowie jeglichen Gepflogenheiten, die in den Fachkreisen seines Tätigkeitsbereichs gewöhnlich erwartet werden.

VII.2 Für LENGOW

LENGOW behält sich das Recht vor, einen PRODUKTKATALOG oder eine OPTIMIERUNG, deren Inhalt seinem Image schaden könnte, ganz oder teilweise abzulehnen, was der KUNDE ausdrücklich anerkennt.

LENGOW übernimmt keine Haftung für eventuelle Folgen einer vollständigen oder teilweisen Beeinträchtigung der OPTIMIERUNG oder der TRACKING-DATEN, die durch eine Änderung der Website des KUNDEN und/oder der EINDEUTIGEN ID seiner PRODUKTE verursacht wird.

LENGOW garantiert, dass die LENGOW-LÖSUNG die geltenden Rechtsvorschriften sowie die Rechte Dritter respektiert und insbesondere keine Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzt.

Die Haftung von LENGOW im Rahmen des VERTRAGS beschränkt sich streng auf den direkten Schaden, der dem KUNDEN tatsächlich und nachweislich entstanden ist. Von der Haftung ausgeschlossen sind alle indirekten Schadensaspekte, wie z. B.: 

  • umsonst getätigte Werbeausgaben, entgangene Gewinne, Umsatzverlust oder Sonstiges
  • Datenverlust des KUNDEN aufgrund der Nutzung der LÖSUNG (oder der Unmöglichkeit, die LÖSUNG zu nutzen), durch die Nutzung eines Ersatzdienstes, eine unbefugte Nutzung der LÖSUNG oder eine nicht fachgerechte Datenübertragung;
  • Unterbrechungen und Ausfälle oder Funktionsstörungen der Geräte des KUNDEN, zumal Letzterer aufgeklärt wurde über die technischen Risiken im Internet und Zugangsunterbrechungen, welche die die Qualität und Geschwindigkeit der LÖSUNG beeinträchtigen könnten 

LENGOW kann für den Eintritt eines der in Artikel 12.3 erläuterten Fälle nicht haftbar gemacht werden, und dasselbe gilt für den Verlust der OPTIMIERUNG, der TRACKING-Daten oder einen Betriebsausfall der LÖSUNG, der sich der Kontrolle von LENGOW entzieht. Insbesondere kann LENGOW nicht haftbar gemacht werden für Daten in Bezug auf die vom KUNDEN über die VIRTUELLEN MARKTPLÄTZE durchgeführten Geschäfte, die vom Marktplatz erfasst und automatisch an die LENGOW-LÖSUNG übermittelt werden, ohne dass diese eine Kontrolle ausübt oder eingreift.

Außerdem schließt LENGOW jegliche Haftung für Schäden aus, die direkt oder indirekt auf Verstöße des KUNDEN zurückzuführen sind, insbesondere gegen seine Mitwirkungspflicht bei der Implementierung oder bei sonstigen Konfigurationsmaßnahmen der LÖSUNG.

Darüber hinaus übernimmt LENGOW keine Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der verschiedenen Drittanbieteroptionen und/oder -module, die im Rahmen der LENGOW-LÖSUNG kostenlos zur Verfügung gestellt werden (wie z. B. CMS, PIM, Fakturierung usw.), durch den KUNDEN. Die Aktivierung, Nutzung und die Durchführung von Updates/Upgrades dieser kostenlosen Drittanbieteroptionen und/oder -module werden vom KUNDEN unter seiner alleinigen und uneingeschränkten Verantwortung vorgenommen. Wenn die Kompatibilität dieser Drittanbieteroptionen und/oder -module mit den API, Anschlüssen, Plugins und Modulen von LENGOW nicht mehr gegeben ist, liegt es daher in der Verantwortung des KUNDEN, die erforderlichen Updates/Upgrades durchzuführen, um diese Kompatibilität wiederherzustellen. In diesem Sinne wird darauf hingewiesen, dass der KUNDENSUPPORT Anfragen des KUNDEN bezüglich veralteter Versionen der verschiedenen Drittanbieteroptionen und/oder -module nicht bearbeitet.

In jedem Fall gilt für die Haftung von LENGOW aus dem VERTRAG eine Entschädigungsobergrenze in Höhe von 6/12 (sechs Zwölftel) der vom KUNDEN im Rahmen des abonnierten ANGEBOTS gezahlten Beträge für alle Schäden, die dem KUNDEN entstanden sind, insgesamt.

ARTIKEL VIII. BEWEISFÜHRUNGSMETHODE UND BEWEISLAST

Aufgrund des rein computergestützten Charakters der Dienstleistungen von LENGOW erkennen die Parteien an, dass der KUNDE von LENGOW keinen anderen Nachweis über die Erbringung seiner Dienstleistungen als die Aufzeichnungen der durch die LÖSUNG umgesetzten Vorgänge (und ihrer Eigenschaften, insbesondere Datum, Preis usw.) verlangen darf. Diese Aufzeichnungen gelten als maßgeblicher Nachweis für das tatsächliche Stattfinden der Vorgänge im Rahmen der MARKETINGKAMPAGNE(N) des KUNDEN sowie für ihren Umfang, solange Letzterer keinen gegenteiligen Beweis erbringt.

ARTIKEL IX. GEISTIGES EIGENTUM UND NUTZUNGSLIZENZ

IX.1 Jede Partei behält alle ihre Rechte am geistigem Eigentum an ihren eigenen Daten, da der VERTRAG keine Eigentumsübertragung bewirkt. Folglich verpflichtet sich jede PARTEI, alle Informationen, Konzepte, Formeln, Texte, Bilder der anderen PARTEI, die durch Rechte des geistigen und/oder gewerblichen Eigentums geschützt sind, sowie die ihr zur Kenntnis gebrachten Geheimhaltungsklauseln zu beachten.

IX.2 Der KUNDE gestattet LENGOW jedoch im Rahmen der VERTRAGSAUSFÜHRUNG, (i) die STATISTIKEN seiner MARKETINGKAMPAGNEN, die für das Funktionieren sämtlicher Dienste der LENGOW-LÖSUNG erforderlich sind, zu erheben und zu nutzen und (ii) die Abbildungen und Beschreibungen der PRODUKTE aus dem PRODUKTKATALOG zu reproduzieren und anzuzeigen. 

Der KUNDE gestattet LENGOW ebenso, den Namen, das Logo und/oder die Marke des KUNDEN auf seinen Websites oder im Zusammenhang mit seinen unternehmenseigenen Marketing-, Geschäfts- und/oder Kommunikationstätigkeiten zu verwenden, wobei darauf hingewiesen wird, dass LENGOW alle möglicherweise vom KUNDEN übermittelten Anweisungen bezüglich der Nutzungsbedingungen seines Namens, Logos und/oder seiner Marke befolgt. 

IX.3 Im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von LENGOW gestattet der KUNDE LENGOW für die Laufzeit des VERTRAGS die Reproduktion der vom KUNDEN eingetragenen Marke auf allen schriftlichen, visuellen, digitalen oder akustischen Trägern, die für die Ausführung des VERTRAGS und die Funktion aller LENGOW-LÖSUNGSDIENSTE erforderlich sind. 

IX.4 Unbeschadet des Vorstehenden verwendet keine der PARTEIEN den Namen oder das Markenbild der anderen PARTEI zu sonstigen Zwecken, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der betreffenden PARTEI erhalten zu haben. 

IX.5 Ganz allgemein verpflichtet sich LENGOW zur Unterlassung jeglicher Handlung, die dieser Marke direkt oder indirekt schaden könnte. Nach Beendigung des VERTRAGS verzichtet LENGOW auf jegliche Nutzung der genannten Marke aus beliebigen Gründen.

IX.6 Lizenz für die LENGOW-LÖSUNG: Die LENGOW-LÖSUNG, ein Tool zur Verwaltung von MARKETINGKAMPAGNEN, ist Eigentum von LENGOW. Der KUNDE erkennt an, dass er während der VERTRAGSLAUFZEIT nur der vorübergehende Anwender ist. Daher erklärt sich der Kunde mit Folgendem einverstanden:

  • Die Inhalte, Programme oder sonstigen Materialien, die LENGOW ihm zur Verfügung stellt, sind geschützt und sind ausschließliches Eigentum von LENGOW.
  • Er ist ausschließlich berechtigt, die LENGOW-LÖSUNG unter strenger Einhaltung des VERTRAGS zu nutzen und darf unter keinen Umständen ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von LENGOW aus der LENGOW-LÖSUNG abgeleitete Werke kopieren, reproduzieren, übertragen, vertreiben oder erstellen.
  • Er darf die Nutzung oder den Zugang zur LENGOW-LÖSUNG nicht kostenlos oder gegen Entgelt weiterverkaufen oder vermieten, es sei denn, es existieren anderslautende Vertragsbestimmungen, die von LENGOW ausdrücklich akzeptiert wurden.
  • Es ist ihm untersagt, das Konzept oder jegliche sonstigen Elemente der LENGOW-LÖSUNG für eigene Zwecke oder zugunsten eines Dritten zu entwenden.

IX.7 Für den alleinigen Zweck der Inanspruchnahme der LÖSUNG wird dem Kunden für die alleinige Laufzeit des VERTRAGS in Bezug auf jedes einzelne der abonnierten ANGEBOTE und für den alleinigen Bedarf des KUNDEN und der seiner Verantwortung unterstehenden Personen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht gewährt:

  • die LÖSUNG unter strenger Einhaltung der DOKUMENTATION und der VERTRAGSBEDINGUNGEN zu nutzen
  • ausschließlich in dem Umfang, der für die einwandfreie Nutzung der LÖSUNG unter strenger Einhaltung der VERTRAGSBEDINGUNGEN erforderlich ist, Kopien der DOKUMENTATION anzufertigen

IX.8 Der KUNDE verpflichtet sich, LENGOW unverzüglich schriftlich über alle vorliegenden oder bevorstehenden Beanstandungen oder Klagen Dritter in Kenntnis zu setzen, sowie über alle vorliegenden oder bevorstehenden Schäden in Bezug auf die Rechte am geistigen Eigentum von LENGOW an der LÖSUNG, die von einem Dritten verursacht wurden und von denen der Kunde Kenntnis erlangt hat.

ARTIKEL X. PERSONENBEZOGENE DATEN

X.1 Verarbeitung personenbezogener Daten durch LENGOW

Im Rahmen der VERTRAGSAUSFÜHRUNG ist LENGOW veranlasst, personenbezogene Daten (im Sinne der Definition dieses Begriffs in Artikel 4.1 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung Nr. 2016/679, auch bekannt als „DSGVO“) des KUNDEN sowie seiner Beschäftigten und/oder Führungskräfte (im Folgenden „personenbezogene Daten“) zu erheben und zu verarbeiten, um die Verwaltung der Vertragsbeziehung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist LENGOW veranlasst, in der Eigenschaft des Verantwortlichen der Verarbeitung zum Zweck des Kundenbeziehungsmanagements (einschließlich Verwaltung des VERTRAGS, Bestellungen, Lieferungen, Rechnungen, Buchhaltung, Pflege des Vertragsverhältnisses) und allgemeiner der Verwaltung der Geschäfte, gemäß den geltenden Vorschriften einen oder mehrere Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten, die ihm die Kommunikation mit dem KUNDEN ermöglichen, einzurichten und zu verwalten. Die erhobenen Daten beschränken sich auf die alleinigen Geschäftsinformationen, die während der Verhandlung, des Abschlusses und der Ausführung des VERTRAGS erhoben wurden (Identität, Funktionen, Kontaktdaten der Gesprächspartner). 

Die in diesem Zusammenhang durchgeführte Verarbeitung basiert auf den Anforderungen an die ordnungsgemäße Ausführung des Vertragsverhältnisses durch LENGOW und die Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen. Die personenbezogenen Daten sowie die gesamte Datei, die mit dem KUNDEN verknüpft ist, werden während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses und während der anwendbaren Verjährungsfrist aufbewahrt.

Gemäß den geltenden Vorschriften haben der KUNDE und/oder die Beschäftigten und Führungskräfte des KUNDEN ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung in Bezug auf die sie betreffenden, personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Ebenso können die betroffenen Personen ihr Recht auf Übertragbarkeit ausüben, um eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren und verwendbaren Format zu erhalten, damit sie an Dritte übermittelt werden können, wenn dieser Antrag berechtigt ist. 

Um diese Rechte auszuüben, kann der KUNDE eine Anfrage per Post an LENGOW, Datenschutzbeauftragter, 6 rue René Viviani – 44200 NANTES senden. Betroffene Personen haben außerdem das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen und können ebenso allgemeine oder spezifische Anweisungen für den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten im Todesfall festlegen. Diese spezifischen Anweisungen können bei LENGOW oder einem von der französischen Datenschutzbehörde CNIL zertifizierten, vertrauenswürdigen, digitalen Drittanbieterdienst registriert werden und jederzeit geändert oder zurückgezogen werden.

Der KUNDE verpflichtet sich zur Information seiner Beschäftigten, die mit LENGOW zusammenarbeiten, über die Bestimmungen dieses Artikels, dessen Inhalt auch unter folgender Adresse abrufbar ist: https://www.lengow.com/fr/politique-de-confidentialite-clients-et-fournisseurs/.

X.2 Datenverarbeitung durch LENGOW im Auftrag des KUNDEN 

Bei der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen des VERTRAGS ist der Anbieter veranlasst, die personenbezogenen Daten der ENDNUTZER des Kunden zu verarbeiten. Dabei handelt LENGOW als Auftragsverarbeiter und der Kunde als Verantwortlicher der Datenverarbeitung im Sinne der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung Nr. 2016/679 („DSGVO“). Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Dienste im Zusammenhang mit den abonnierten ANGEBOTEN durchgeführt wird, unterliegt streng den Anweisungen des KUNDEN, und die Parteien akzeptieren die im Anhang der ANB enthaltene „Vereinbarung über den Schutz personenbezogener Daten“, deren Bestimmungen Artikel 28 der DSGVO entsprechen, und verpflichten sich zu deren Einhaltung.

ARTIKEL XI. VERTRAGSLAUFZEIT – RÜCKTRITT – KÜNDIGUNG

XI.1 Laufzeit – Rücktritt

Der VERTRAG tritt am Tag der Unterzeichnung für die Laufzeit, die aus dem in den BNB erläuterten ANGEBOT hervorgeht, in Kraft. Das Abonnement eines ZUSATZANGEBOTS, das über das ursprünglich gezeichnete ANGEBOT hinausgeht, während des VERTRAGS wirkt sich weder auf die VERTRAGSLAUFZEIT noch auf das VERTRAGSENDE aus. 

Nach Ablauf dieser ersten Frist kann der VERTRAG für weitere, aufeinanderfolgende Zeiträume mit derselben Dauer stillschweigend verlängert werden, sofern er nicht spätestens 60 (sechzig) Tage vor Ende der aktuellen Vertragslaufzeit von der einen oder der anderen Vertragspartei per Einschreiben mit Empfangsbestätigung oder durch eine andere Kommunikationsart, die einen gleichwertigen und sicheren Nachweis des Eingangs bei der anderen PARTEI zulässt, gekündigt wird.

Die Kündigung kann sich auf alle am Kündigungsdatum geltenden ANGEBOTE oder auf einige von ihnen beziehen.

Die Kündigung des VERTRAGS zu den vorgenannten Bedingungen begründet keinen Schadensersatzanspruch zugunsten irgendeiner Vertragspartei.

Im Falle einer Kündigung des LÖSUNGSVERTRAGS behält sich LENGOW das Recht vor, alle Daten aus dem/den KATALOG(EN) ab dem 30. (dreißigsten) Tag nach Beendigung des LÖSUNGSVERTRAGS endgültig zu löschen.

XI.2 Kündigung wegen Nichterfüllung

Sollte eine der PARTEIEN ihre Verpflichtungen aus dem VERTRAG nicht erfüllen, kann die geschädigte PARTEI nach eigenem Ermessen entweder i) den VERTRAG unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von fünfzehn (15) Tagen kündigen, ii) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung oder durch eine andere Kommunikationsart, die einen gleichwertigen und sicheren Nachweis des Eingangs bei der anderen PARTEI zulässt, wofür eine einfache E-Mail nicht ausreicht, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen innerhalb einer bestimmten Frist verlangen. Im letztgenannten Fall wird der VERTRAG bei Nichterfüllung innerhalb dieser Frist automatisch gekündigt.

Die Kündigung wegen Nichterfüllung des VERTRAGS kann gegebenenfalls eine Wiedergutmachung des Schadens, der sich aus der Nichterfüllung und Auflösung des VERTRAGS ergibt, bewirken.

XI.3 Folgen der Vertragsauflösung

Im Falle einer Auflösung des VERTRAGS aus einem beliebigen Grund gilt Folgendes, sofern die PARTEIEN nichts anderes vereinbart haben:

  • Alle ausstehenden Beträge, die der KUNDE LENGOW schuldet, werden sofort fällig.
  • Alle bis zum Ende des VERTRAGS fälligen Beträge müssen vom Kunden beglichen werden, unbeschadet etwaiger Ansprüche auf zusätzlichen Schadensersatz.
  • Der KUNDE muss unverzüglich die Nutzung der LÖSUNG, des/der abonnierten ANGEBOTS/ANGEBOTE und der DOKUMENTATION sowie aller sonstigen VERTRAULICHEN INFORMATIONEN von LENGOW einstellen. 
  • Innerhalb von maximal zehn (10) Tagen nach VERTRAGSENDE muss der KUNDE jegliche Kopien der DOKUMENTATION und jegliche sonstigen VERTRAULICHEN INFORMATIONEN von LENGOW, die ihn betreffen, vernichten und dies auf erstes Verlangen nachweisen.
  • Die PARTEIEN müssen jede Bezugnahme auf die andere PARTEI umgehend aus den analogen oder digitalen Kommunikations- und Informationsmedien entfernen.

ARTIKEL XII. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

XII.1 Unabhängigkeit der Vertragsparteien

Außerhalb der im Rahmen des VERTRAGS vorgesehenen Bestimmungen bleiben LENGOW und der KUNDE in ihrer Geschäftspolitik unabhängig. Darüber hinaus bleibt LENGOW unabhängig von den KOMMUNIKATIONSPLATTFORMEN, für welche die AUSGEHENDEN KATALOGE erstellt werden, und die Beziehungen zwischen LENGOW und Letzteren beschränken sich auf den Austausch technischer Informationen, die für die Gestaltung der OPTIMIERUNGEN durch LENGOW erforderlich ist.

XII.2 Vertraulichkeit

VERTRAULICHE oder nicht öffentlich zugängliche INFORMATIONEN, einschließlich der vertraglich vorgesehenen Preisbildung, Informationen geschäftlicher, finanzieller, werbebezogener oder technischer Art, Know-how, Geschäftsgeheimnisse oder Geschäftsprozesse, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag vor oder nach dem Datum seines Inkrafttretens durch die eine Partei der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden, sind in jedem Fall vertraulich und werden von der empfangenden Partei dementsprechend behandelt. Die empfangende Partei darf die VERTRAULICHEN INFORMATIONEN nur zum Zweck der Einhaltung und Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verwenden. VERTRAULICHE INFORMATIONEN dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies wird durch geltendes Recht, eine zuständige staatliche Stelle, ein Gericht oder ein anderes zuständiges Organ ausdrücklich verlangt.

XII.3 Höhere Gewalt

Die Parteien haften nicht für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen ANB, die auf Ursachen oder Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle zurückzuführen sind, insbesondere im Falle von Naturkatastrophen, Ausschreitungen, Bränden (die insbesondere die IT-Infrastruktur betreffen), Überschwemmungen, behördlichen Maßnahmen oder Erlassen, Kriegen, Störungen der öffentlichen Ordnung oder Unterbrechungen von Kommunikationsleitungen und Ausfall von Computernetzen, General- oder Teilstreik der öffentlichen Verkehrsmittel, Lähmungen von Verkehrswegen, Unterbrechungen der Energieversorgung (EDF, GDF, Erdöl…), digitaler Erpressung, Cyberkriminalität, einer Änderung von Vorschriften, einer Pandemie, einer Epidemie sowie aller sonstigen Ereignisse, die durch das Gesetz oder die Rechtsprechung als Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs gelten und für welche die betroffene Partei nicht verantwortlich ist (im Folgenden „Fall höherer Gewalt“). Dazu gehören insbesondere technische Störungen, die den Betrieb der LENGOW-LÖSUNG beeinträchtigen.

Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt verständigt die betroffene PARTEI unverzüglich die andere Partei und ergreift alle nach vernünftigem Ermessen möglichen Maßnahmen, um die Erfüllung ihrer Verpflichtungen wiederaufzunehmen.

Je nach Fall höherer Gewalt kann die betroffene Partei ihre Verpflichtungen für den zur Wiederaufnahme ihrer Verpflichtungen erforderlichen Zeitraum aussetzen. Diese Aussetzung hat keine Folgen für die Fortsetzung des VERTRAGS und begründet keine Ansprüche, insbesondere finanzieller Art, zugunsten einer der PARTEIEN, vor allem im Falle einer Unterbrechung der LENGOW-LÖSUNG.

Sollte der Fall höherer Gewalt länger als drei Monate andauern, kann jede PARTEI den betreffenden VERTRAG durch Einschreiben mit Empfangsbestätigung kündigen.

Bei Eintritt eines solchen Falles höherer Gewalt, der zu einer vorübergehenden Unterbrechung der LENGOW-LÖSUNG führt und die Vermarktung der PRODUKTE verhindert, kann der KUNDE LENGOW unter keinen Umständen haftbar machen und irgendeine Entschädigung verlangen. 

XII.4 Informationspflicht

Der KUNDE verpflichtet sich, LENGOW über jegliche Übertragung des Geschäftsvermögens, jegliche Änderung oder Übertragung der Tätigkeit, jegliche Änderung seiner eigenen Rechtslage oder derjenigen des von ihm angegebenen Rechnungsempfängers, über jegliche Rettungs-, Sanierungs- oder Insolvenzverfahren, die ihn selbst oder den von ihm angegebenen Rechnungsempfänger betreffen, innerhalb von acht (8) Tagen nach Eintritt des Ereignisses zu unterrichten. Erfolgt diese Benachrichtigung nicht, bleibt der KUNDE persönlich verantwortlich für die Zahlung der Beträge, die LENGOW im Falle der Fortsetzung der VERTRAGSAUSFÜHRUNG nach Eintritt dieses Ereignisses zustehen würden. 

XII.5 Unterauftragsvergabe

LENGOW behält sich das Recht vor, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Verpflichtungen ganz oder teilweise an Dritte seiner Wahl unterzuvergeben. LENGOW bleibt für die einwandfreie Erfüllung aller an Subunternehmer vergebenen Verpflichtungen vorbehaltlich der in Artikel 6 vorgesehenen Haftungsbeschränkungen verantwortlich.

XII.6 Gesamtvereinbarung

Der VERTRAG (einschließlich seiner Anhänge und aller hierin erwähnten Nachträge oder Anlagen) stellt die Gesamtvereinbarung zwischen den PARTEIEN in Bezug auf seinen Zweck dar und widerruft und ersetzt alle früheren (schriftlichen oder mündlichen) Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Garantien, Erklärungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Zweck.

XII.7 Eigenständigkeit der Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser ANB für ungültig oder unwirksam erklärt werden, gilt sie als ungeschrieben, und die anderen Bestimmungen dieser ANB bleiben in Kraft. 

XII.8 Verzicht

Die Nichtausübung oder verzögerte Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels auf der Grundlage der vorliegenden ANB oder des Gesetzes stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel oder jegliche sonstigen Rechte oder Rechtsmittel dar.

XII.9 Einwilligung

Die PARTEIEN halten fest, dass alle vom KUNDEN erteilten Einwilligungen als Einwilligungen des gesetzlichen Vertreters des KUNDEN betrachtet werden.

XII.10 Benachrichtigungen

Jede Mitteilung an LENGOW im Rahmen des VERTRAGS muss per Post an die im Vorwort der ANB genannte Adresse zugestellt werden oder per E-Mail an eine der folgenden Adressen je nach Art der Anfrage, die Gegenstand der Mitteilung ist: 

Bei Fragen zur Sicherheit: security@lengow.com

Bei Fragen zur Abrechnung: backoffice@lengow.com

In rechtlichen Angelegenheiten: legal@lengow.com

Bei Fragen zur Buchführung: compta@lengow.com

Bei Anfragen an die Kontobetreuer: csm@lengow.com

XII.11 Vorrangigkeit

Für den Fall, dass es zu Konflikten zwischen Dokumenten kommt, wird nachfolgend die Vorrangigkeit in absteigender Reihenfolge angegeben: (a) BNB, (b) PROJEKTPLAN, (c) Anhang in Bezug auf die Datenverarbeitungsvereinbarung und (d) ANB. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer oder mehreren Bestimmungen in den oben genannten Dokumenten ist die Bestimmung des vorrangigen Dokuments maßgeblich, und bei Dokumenten, die regelmäßig aktualisiert werden, ist nur die neueste Fassung, die von den PARTEIEN genehmigt wurde, maßgeblich. 

XII.12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das auf den VERTRAG anwendbare Recht ist das französische Recht. Wenn keine gütliche Einigung zustande kommt, wird jede Streitigkeit in Bezug auf die Auslegung oder Ausführung des VERTRAGS, die während oder nach Beendigung des VERTRAGS auftritt, von der zuerst handelnden Partei dem Handelsgericht Nantes vorgelegt, selbst wenn mehrere Beklagte beteiligt sind oder es sich um eine Gewährleistungsklage oder ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes oder der Beweissicherung handelt.

XII.13 Änderung der ANB

LENGOW kann die vorliegenden ANB aktualisieren oder ändern. Wenn die ANB geändert werden, informiert LENGOW den KUNDEN über die Änderungen im LENGOW-KONTO oder über die im LENGOW-KONTO angegebene E-Mail-Adresse des KUNDEN oder über ein anderes Kommunikationsmittel, das LENGOW für angemessen hält. Wenn diese Änderungen als besonders umfangreich erachtet werden, informiert LENGOW den KUNDEN per E-Mail mindestens 30 (dreißig Tage) vor dem Inkrafttreten über die vorgenommenen Änderungen. Jede Nutzung der LÖSUNG durch den KUNDEN nach der Benachrichtigung gilt als Annahme der geänderten ANB durch den KUNDEN. Wenn der KUNDE solche Änderungen nicht akzeptiert, muss er: (i) LENGOW unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis setzen und (ii) die Verwendung der LENGOW-LÖSUNG spätestens am Datum des Inkrafttretens der geänderten ANB einstellen.